Staatliche Förderungen für das Eigenheim
Immobilien stellen neben den Kapitallebens- oder -rentenversicherungen eine zusätzliche Säule zur privaten Altersvorsorge dar. Wer bereits zur Zeit der eigenen Familiengründung ein Objekt erwirbt, kann in der Regel davon ausgehen, dass im Alter die Kredite getilgt und die Immobilie insoweit schuldenfrei ist. Vorausgesetzt, die Finanzierung steht von Beginn an auf gesunden Füßen und ist auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers abgestimmt.
Zinslose Darlehen für Familien
Insofern ist auch klar, dass die Finanzierung einer Immobilie niemals eine Finanzierung „von der Stange“ sein kann, wie es z.B. bei der Finanzierung eines Alltagsgegenstandes der Fall ist, der profan über einen Konsumentenkredit mit vergleichsweiser kurzer Laufzeit finanziert wird. Vor allem müssen Erwerber mit ihrer Bank abklären, ob sie beispielsweise Staatliche Förderungen erhalten. Und da kommt es konkret auf die familiäre Situation des Erwerbers an sowie darauf, wie er das Kaufobjekt nutzen wird.
Hat der Käufer nämlich bereits Kinder und das Haushaltseinkommen übersteigt eine gewisse Grenze nicht, können Darlehen der Landesbanken beantragt werden. In der Regel sind diese zinslos, jedoch mit einem hohen Tilgungsanteil versehen. Damit ist gewährleistet, dass nach Ablauf der Zinsbindung ein nicht unerheblicher Teil des Darlehens getilgt ist und die Erwerber der Anschlussfinanzierung ein Stückweit gelassener entgegensehen können. Die Darlehen können bis zu 30 % des zu finanzierenden Kaufpreises gewährt werden und sind ausschließlich über die Landesbanken erhältlich.
Selbstnutzer profitieren von KfW-Darlehen
Aber auch ohne Kinder haben Erwerber die Möglichkeit, staatliche Förderungen für ihre Immobilienfinanzierung zu bekommen. Voraussetzung für ein Darlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist jedoch, dass der Käufer die Immobilie selbst nutzt. Zwar sind die Konditionen als Folge der Finanzkrise nicht mehr so optimal, doch sollten Käufer, die ihre Immobilie später selbst nutzen, dennoch von dieser staatlichen Förderung Gebrauch machen. Denn anders als die herkömmlichen Bankdarlehen, kann ein KfW-Darlehen auf Antrag für eine gewisse Zeit tilgungsfrei gestellt werden.
Energetische Förderprogramme und barrierefreies Wohnen werden gefördert
Diese Option haben Erwerber auch bei den KfW-Förderdarlehen, die jedoch zu einem besonders attraktiven Zinssatz vergeben werden. Im Zuge immer höherer Energiekosten steht die energetische Sanierung von Altimmobilien im Fokus der Eigentümer. Für diese Maßnahmen, aber auch für den Neubau nach den neuesten energetischen Standards können Eigentümer staatliche Förderungen in Form von zinsgünstigen KfW-Darlehen über ihre Hausbank beantragen.
Gleiches gilt, wenn ein Haus oder eine Wohnung, die der Eigentümer selbst nutzt, barrierefrei und behindertengerecht umgebaut werden muss. Auch für diese Maßnahmen kann ein zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-Fördeprogramm gewährt werden, wenn der Eigentümer die Kosten selbst trägt.
Wohnungsbauprämie und Riester-Zulagen
Während diese staatlichen Förderdarlehen objekt-, maßnahmen- und nicht zuletzt auch nutzungsgebunden sind, sind Bausparverträge immer noch ein beliebter Finanzierungsbaustein. Und wer als Bausparer gewisse Einkommensgrenzen nicht übersteigt, kommt in den Genuss z.B. der Wohnungsbauprämie, sollten die Sparraten überwiegend über die vermögenswirksamen Leistungen erbracht werden. Gleiches gilt im Übrigen auch für die staatlichen Zulagen aus dem Wohn-Riester, die ebenfalls auf einen separat abzuschließenden Bausparvertrag eingezahlt werden.
