Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (iGel) ?
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen versuchen, ihre Ausgaben so einzuschränken, dass sie mit den Versicherungsleistungen auskommen können. Da jedoch gerade in den gesetzlichen Kassen auch Personen betreut werden, die selbst keine Leistungen erbringen, ist es schwer, die Ausgaben gerecht aufzuteilen. Daher wurden die medizinischen Möglichkeiten nach ihrer Notwendigkeit klassifiziert. Sogenannte iGel-Leistungen sind medizinische Behandlungen, die aus Sicht der Krankenkasse keinen nennenswerten Nutzen haben.
Freiwillige Vorsorgeuntersuchungen
Die Vorsorge ist in der Regel eine Leistung, die der Krankenkasse viele Kosten einsparen kann, da eine frühzeitige Behandlung meist nicht nur erfolgreicher für den Patienten, sondern auch günstiger für den Finanzierer ist. Dennoch unterliegen die meisten Vorsorgeuntersuchungen bestimmten Einschränkungen. Wer statistisch gesehen nicht zu einer Risikogruppe gehört, muss solche Vorsorgeuntersuchungen selbst tragen. Meist handelt es sich um reine Altersgrenzen, die überschritten werden müssen, um die Kosten an die Krankenkasse weiterleiten zu dürfen. Doch auch individuelle Risiken dürfen berücksichtigt werden. Wer aber weder durch sein Alter noch durch seine Familiengeschichte oder eigene Vorerkrankungen zu einer Risikogruppe gehört, muss einige Vorsorgeuntersuchungen aus der eigenen Tasche zahlen. Dies bedeutet nicht, dass solche iGel-Leistungen aus medizinischer Sicht unnötig wären.
Kosmetische Leistungen
Medizinische Behandlungen, die nicht aus gesundheitlichen Aspekten notwendig sind, sondern aus rein kosmetischen Gründen gewählt werden, müssen ebenfalls selbst gezahlt werden. Hierzu zählen sowohl die als kosmetische Operation bekannten Behandlungen als auch Behandlungen gegen Haarausfall, übermäßiges Schwitzen, unbedenkliche Besenreißer oder die Entfernung von Tätowierungen und kleineren Narben. In Einzelfällen kann jederzeit aus psychischen Gründen eine Übernahme der Kosten beschlossen werden.
Alternative Medizin
Behandlungen, die auf Lehren wie der Homöopathie, der Akupunktur oder anderen heilkundlichen Verfahren beruhen, müssen strenge Untersuchungen bestehen, bevor sie als Kassenleistung angeboten werden. Da die meisten naturheilkundlichen Verfahren den Kriterien der Schulmedizin nicht standhalten, werden sie überwiegend auch von den Kassen nicht bezahlt. Wer dennoch an die Wirkung glaubt oder bereits positive Erfahrung mit den Behandlungsmethoden gemacht hat, muss diese selbst finanzieren. Da die Wirkungen von vielen Methoden durch jahrelange Erfahrung bekannt sind, bieten auch viele Schulmediziner diese Behandlungen an. Oftmals ist es lediglich der Vergleich zu anderen Verfahren, den die alternativen Behandlungen nicht bestehen. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, diese iGel-Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Vorsorge für besondere Situationen
Durch den individuellen Lebenswandel können auch medizinische Untersuchungen notwendig werden, die andere Personen nicht benötigen. So sollte zum Beispiel vor einer langen Reise eine ausführliche Beratung über zusätzliche Risiken in Anspruch genommen werden oder zusätzliche Impfungen stattfinden. Auch bei sportlichem Ehrgeiz ist eine medizinische Beratung häufig angebracht. Da solche Leistungen auf freiwilligen Interessen beruhen, werden sie nicht von der gesetzlichen Kasse übernommen. Lediglich wenn zum Beispiel die sportliche Betätigung aus medizinischer Sicht notwendig wird, kann in Einzelfällen eine Übernahme der Kosten durch die Kassen erfolgen.
